IBG Haus, IBGHAUS Erfahrungsbericht über unseren Hausbau mit IBG

Mittwoch, 9. Mai 2012

Interessanter Artikel vom SWR Fernsehen

Bauverzögerungen und Mängellisten
aus der Sendung vom Donnerstag, 12.1. | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen

Wenn der Hausbau zum Alptraum wird, obwohl Sie mit einem Profi bauen wie IGB Haus, wenn das Haus monatelang nicht fertig wird und dauernd Mängel entstehen, dann liegen bei den Häuslebauern die Nerven blank. Darüber haben wir schon Anfang November 2011 in MARKTCHECK berichtet. Damals hat die Firma IGB uns und den betroffenen Kunden versprochen: Wir bessern uns. Heute wollen wir wissen: Haben sie das? Die vielen Zuschriften, die wir weiterhin von verärgerten IGB-Kunden bekommen, lassen das nicht unbedingt vermuten. MARKTCHECK hakt nach!

Ein Jahr Bauverzögerung

Was hat sich bei den betroffenen Häuslebauern getan - etwa bei Familie K. aus Eisingen bei Pforzheim? Erst mit rund einem Jahr Verspätung wird ihr Haus fertig. Und auch nach dem Einzug müssen sie weiter mit vielen Mängeln kämpfen.

Versprochenes Qualitäts-Zertifikat abgelehnt

Laut Bauvertrag steht der Familie ein Qualitäts-Zertifikat der Dekra für ihr Haus zu. Doch bei 39 Mängeln winken die Dekra-Prüfer ab. Kein Siegel. Und nicht nur das. Der Schornsteinfeger bemängelt den brennbaren Holzboden direkt neben der Reinigungsöffnung des Kamins. Familie K. verlangt Schadenersatz. Für die einjährige Bauverzögerung will IBG zwar einen Extra-Nachlass von 10.000,- Euro geben, für Baumängel soll es jedoch nur magere 350,- Euro Entschädigung geben.

Rückzug aus Süddeutschland

Obwohl die Familie weiter versucht, sich mit der Baufirma zu einigen, kommt kein neues Angebot. Ob es daran liegt, dass die Firma den Vertrieb in Süddeutschland inzwischen eingestellt hat? Wir fragen bei IBG nach den Gründen für den Rückzug. Ein Interview vor der Kamera lehnt man diesmal ab. Schriftlich teilt man mit, dass man im Süden unter einem Verdrängungswettbewerb leide, der "... es nicht zulässt, günstige und doch solide Produkte termin- und qualitätsgerecht zu übergeben", so IBG Haus.
Wie es IBG Haus mit der Qualität hält, das mussten auch andere Kunden leidvoll erfahren. Doch wie kann man sich davor schützen?

Schutz vor Hausbau-Ärger

Der Baurechtspezialist Peter Mauel empfiehlt mehrere Schritte:
  • Bauherren sollten sich nach dem Ruf des Bauunternehmens oder Vertragspartners erkundigen, bevor sie mit Baumaßnahmen beginnen.
  • Engagieren Sie einen Baubetreuer, der die Bauarbeiten begleitet (baubegleitende Qualitätskontrolle).
  • Treten Mängel auf, kann der Bauherr von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Das heißt, dass er das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten einbehält.
Außenansicht eines Hauses

Schadensbegrenzung durch Zurückbehaltungsrecht

Das Zurückbehaltungsrecht war die Taktik von Familie S. Sie haben auf die Mängel von IBG Haus prompt reagiert. Sachverständige haben die Kosten für die Beseitigung der Mängel geschätzt und entsprechend wurde die Rechnung vorsorglich gekürzt.
Mit dem gesparten Geld konnten sie zumindest einige Mängel beseitigen. Aber auch über ein Jahr nach ihrem Einzug gibt es immer noch Streitpunkte.

Entschädigung gegen Schweigeklausel

IBG Haus bietet ihnen zwar eine Entschädigung von 15.000,- Euro an. Doch dafür will man ihnen einen Maulkorb verpassen. Sie sollen sich verpflichten, über ihren Hausbau zu schweigen.
Baurechtsspezialist Peter Mauel hält diese Schweigeklausel, wie sie in der Vereinbarung steht, für nicht wirksam.
Familie S. lässt sich auf diesen Deal auch nicht ein. Da sie über 20.000,- Euro bisher zurückgehalten haben, sitzen sie erst einmal am längeren Hebel. Familie K. will der IBG jetzt per Rechtsanwalt Dampf machen. Und auch MARKTCHECK bleibt weiter dran.

[Quelle:http://www.swr.de/marktcheck/haus-garten/hausbau-aerger/-/id=2249246/nid=2249246/did=8965666/qvi1g2/index.html]